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   ArbG Hamburg, 20.04.2012 - 13 Ca 183/11   

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https://dejure.org/2012,23467
ArbG Hamburg, 20.04.2012 - 13 Ca 183/11 (https://dejure.org/2012,23467)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2012 - 13 Ca 183/11 (https://dejure.org/2012,23467)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2012 - 13 Ca 183/11 (https://dejure.org/2012,23467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 10 Abs 4 S 1 AÜG, § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB
    Auslegung von Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen - Anspruch auf Equal-Pay-Vergütung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Auslegung von Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.04.2012 - 13 Ca 183/11
    Die Klägerin trägt vor, dass mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - nicht nur die Rechtsunwirksamkeit der tariflichen Vereinbarungen der von der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalagenturen abgeschlossene Tarifverträge festgestellt worden sei, sondern dass auch ein Anspruch auf "Equal Pay" bestehen würde.

    Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch könne auch nicht auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - zur Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gestützt werden.

    2) Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch auf Zahlung der Vergütung für einen im Betrieb des Entleihers, der Shell D. O. GmbH; vergleichbaren Arbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an die Shell D. O. GmbH vom 1.2.2008 bis zum 28.2.2010 gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG aufgrund dessen, dass nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 -, NZA 2011, 289, die CGZP nicht tariffähig ist, ist nicht begründet.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.04.2012 - 13 Ca 183/11
    Auch hätte zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses hinsichtlich der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen bereits die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 - vorgelegen und in der rechtswissenschaftlichen Literatur sei über die Tariffähigkeit der CGZP diskutiert worden.

    Von einer solchen Konstellation kann aber angesichts der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Prozessvergleichs vom 10.3.2010 sowohl in Rechtsprechung und Literatur bestehenden Auseinandersetzung um die Tariffähigkeit der CGZP nicht ausgegangen werden, dies insbesondere unter Berücksichtigung des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 -, ArbuR 2010, 172).

  • BAG, 24.06.2009 - 10 AZR 707/08

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.04.2012 - 13 Ca 183/11
    (BAG 24.6.2009 - 10 AZR 707/08 -, NZA-RR 2010, 536).
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.04.2012 - 13 Ca 183/11
    (BAG 11.10.2006 - 5 AZR 755/05 -, NZA 2008, 72).
  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07

    Arbeitgeberdarlehen - Mitarbeiterbeteiligung - Ausgleichsklausel in

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.04.2012 - 13 Ca 183/11
    Zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis gehören alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehung gegeneinander haben (BAG 19.3.2009 - 6 AZR 557/07 -, NZA 2009, 896).
  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.04.2012 - 13 Ca 183/11
    Zu berücksichtigen ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (BAG 7, 11.2007 - 5 AZR 880/06 -, NZA 2008, 355).
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus ArbG Hamburg, 20.04.2012 - 13 Ca 183/11
    Bei dieser ist allerdings auch zu beachten, dass Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen sind (BAG 22.10.2008 - 10 AZR 617/07 -, NZA 2009, 139).
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